Folgende Grundsätze werden bei einer Mediation angewandt:
Freiwilligkeit
Eine Mediation kann nur durchgeführt werden, wenn sich zu Beginn alle Konfliktparteien auf den Kreis der Teilnehmer, das Verfahren, und die Rahmenbedingungen einigen.
Vertraulichkeit
Kein Dritter erfährt von diesem Verfahren und seinen Inhalten.
Allparteilichkeit
Die Mediatorin/der Mediator verhält sich allparteilich, d.h. sie/er bleibt neutral und behandelt keine der Konfliktparteien bevorzugt.
Eigenverantwortlichkeit
Die Mediatorin/der Mediator trifft keine Entscheidung bezüglich des Konfliktes, einzig die Konfliktparteien bestimmen über das Resultat.