Grundsätze der Mediation

 

Folgende Grundsätze werden bei einer Mediation angewandt:

 

Freiwilligkeit

Eine Mediation kann nur durchgeführt werden, wenn sich zu Beginn alle Konfliktparteien auf den Kreis der Teilnehmer, das Verfahren, und die Rahmenbedingungen einigen.

 

Vertraulichkeit

Kein Dritter erfährt von diesem Verfahren und seinen Inhalten.

 

Allparteilichkeit

Die Mediatorin/der Mediator verhält sich allparteilich, d.h. sie/er bleibt neutral und behandelt keine der Konfliktparteien bevorzugt.

 

Eigenverantwortlichkeit

Die Mediatorin/der Mediator trifft keine Entscheidung bezüglich des Konfliktes, einzig die Konfliktparteien bestimmen über das Resultat.